Notizen zum Corona Verbrechen

Es gab doch auch dieses Panikpapier …

Ein markanter Satz aus den Protokollen fasst den irrsinnigen und medizinisch nicht zu erklärenden Impfwahn der Politik zusammen: „Politischer Entschluss ist schon längst gefasst, oberste Priorität so viele Leute so schnell wie möglich impfen.“

… ja, das Panikpapier des Innenministeriums schlug vor, Kindern bei Nichteinhaltung der Hygieneregeln die Schuld am Tod ihrer Eltern zu suggerieren. In den Protokollen ist deutlich zu erkennen, dass es für all das keine medizinische Begründung gab. (Auszug von NachDenkSeiten)

Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor

Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).

Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.

Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück

Paukenschlag: Nach Vernehmung von RKI-Chef sieht Gericht Verfassungswidrigkeit der Impfpflicht 05. September 2024

Das Abnicken des Corona-Narrativs in deutschen Gerichten könnte ein Ende haben: Das Verwaltungsgericht Osnabrück zweifelt die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht an. Als Grund gibt man nicht nur die RKI-Protokolle, sondern auch eine Vernehmung von RKI-Chef Lars Schaade an, die die Gesetzesbegründung in Zweifel ziehen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 erschüttern. (Quelle Report 24)

 

 

 

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