Es ist wieder Zeit für Widerstand und Boykott

STREUT SAND INS GETRIEBE : Auch ein kleiner Sandkorn bringt ein Getriebe zum Knirschen….

Es ist wieder Zeit den Thoreau aus dem Bücherregal zu holen.

Henry David Thoreau:  Ziviler Ungehorsam

Die Gründungsurkunde für den zivilen Ungehorsam: Thoreaus kurzer Essay zählt zu den wichtigsten politischen Schriften aller Zeiten und prägte u.a. Mahatma Gandhi und Martin Luther King.

Henry David Thoreau

Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat
und andere Essays

Eines jener Bücher, die die Welt verändern: Thoreaus Essay ‚Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat‘, den er 1849 aus Protest gegen die amerikanische Eroberungs- und Sklavenpolitik veröffentlichte. Nicht so sehr ein Pamphlet als schlicht große Poesie.

Erst wenn die Institutionen, wenn Recht und Gesetz versagen, kann Widerstand gegen den Staat Legitimität erlangen. … Das ist nicht nur ein Recht des Staatsbürgers, es ist die moralische Pflicht des Menschen.

Was Thoreau im Sinn hat, ist ein friedlicher, wenn auch äußerst konsequenter und nachdrücklicher Ungehorsam gegen Staat und Regierung.
Weil wir haben die Faxen dicke!
Boykott z.B. von Amazon, ich kaufe da weder Bücher noch etwas Anderes. Facebook, Twitter, Instagram und wie sie alle heißen habe ich noch nie benutzt. Außerdem vermeide ich so gut es geht Google. Es gibt Alternativen: so z.B. https://swisscows.com/?region=de-DE Suchmaschine und die Suchmaschine https://www.qwant.com/
und die deutsche Uni – Suchmaschine https://metager.de/
Es erfordert halt nur die eigene Bequemlichkeit und eingefahrenen Geleise zu verlassen.
Das meiste hänge ich hier natürlich nicht an die große Glocke. Widerstand und Boykott ist jedoch in vielen Bereichen möglich.
Den Staat mit seinen eigenen Mitteln schlagen.
Denn die Diktatur DDR 2.0 ist zu 98 % vollbracht.
Siehe die Aushebelung der Gerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte) durch die Merkel-Ermächtigungsgesetze.

Bundesverfassungsgericht Eilanträge gegen Corona-„Notbremse“ abgewiesen

Stand: 20.05.2021 19:40 Uhr

Die bis Ende Juni bundesweit geltenden gesetzlichen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bleiben vorerst weiter bestehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde dazu ab.

Das Gericht lehnte alle Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen ab.

Auch die Eilanträge von Einzelhändlern wurden abgewiesen.

Aber auch hier führt das Gericht wieder das Gegenargument an: die besorgniserregende Infektionslage und die Möglichkeit, dass das Gesundheitssystem überlastet werde. Auch hier sagen die Richterinnen und Richter wieder: Die Abwägungen des Gesetzgebers seien in Ordnung.

https://www.tagesschau.de/inland/bverfg-corona-notbremse-eilantraege-101.html

Damit haben die Verfassungsrichterinnen und -richter den wichtigsten Maßnahmen der „Bundesnotbremse“ ihren vorläufigen Segen gegeben. Anfang Mai hatten sie schon in einigen Eilentscheidungen abgelehnt, die Ausgangssperre zu stoppen.
Außerdem:

Verfassungsgericht verwirft Anträge zu EZB-Staatsanleihen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass sein umstrittenes Urteil zu den Staatsanleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) ordnungsgemäß umgesetzt wurde. Die Karlsruher Richter wiesen zwei Anträge auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG ab, die der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler sowie eine Klägergruppe um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke eingereicht hatten.
Somit sind wir zur Ausplünderung freigegeben.!

 

„Die Abschaffung der Menschenrechte geschieht weltweit nach den immer gleichen Mustern.“
(Casey Koneth)