Nochmals am Läen vor dem Wetterumschwung

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Ursprünglich war diese Tour ja nicht geplant, aber, weil sich ein Wetterumschwung ankündigt, wollte Frau Gemahlin diese Wanderung auch einmal unternehmen. Es war ein wettermäßig gemischter Tag, zwar auch noch blauer Himmel und Sonnenschein, mit 23° C auch noch angenehm. (Bild Feuchtgebiet mit See links vom Läen)

Am Läen Ufer.

Am Läen Ufer. Es war heute etwas windiger wie bei meiner Wanderung hier. Der Wetterumschwung fand nun statt. Es fing an zu regnen heute Nacht, Regen, der nicht unnötig ist.

Auch der Läen kann Wassernachschub in Form von Regen gebrauchen, der Wasserstand ist nicht so hoch.

Blick auf eine Insel. Frau Gemahlin war auch heute begeistert von unserer Wanderung.

Am Läen.

Am Ufer.

Jetzt schon weiter am See entlang wie bei meiner Wanderung, weil ich da zeitmäßig zurück mußte, weil ich noch einen langen Rückweg vor mir hatte und der Abend nahte.

Dammweg links und rechts der See.

Felsen und Steinfeld.

Der Weg endete hier, nun ging es auf einem Pfad durch den Wald auf die Spitze der Halbinsel.

Blick über diesen Seebereich.

Da der Weg nicht weiterging, ein Pfad auch nicht mehr vorhanden war, mußten wir den Weg wieder zurücklaufen. Das nächste Mal ist eine andere Tour geplant, noch weiter nordöstlich am See entlang.

Am Läen.

Am Ausgangspunkt zurück. Hier sieht man schon die Vorboten des Wetterumschwungs.

Auf dem Heimweg auf einem Waldweg sahen wir dann drei Elche im Wald. Leider haben wir sie vor lauter Überraschung nicht richtig fotografieren können. Der eine Elch ist hier auch nur undeutlich zu sehen. Zum Abendbrot waren wir dann wieder daheim.

 

Notizen zum Corona Verbrechen

Es gab doch auch dieses Panikpapier …

Ein markanter Satz aus den Protokollen fasst den irrsinnigen und medizinisch nicht zu erklärenden Impfwahn der Politik zusammen: „Politischer Entschluss ist schon längst gefasst, oberste Priorität so viele Leute so schnell wie möglich impfen.“

… ja, das Panikpapier des Innenministeriums schlug vor, Kindern bei Nichteinhaltung der Hygieneregeln die Schuld am Tod ihrer Eltern zu suggerieren. In den Protokollen ist deutlich zu erkennen, dass es für all das keine medizinische Begründung gab. (Auszug von NachDenkSeiten)

Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor

Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).

Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.

Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück

Paukenschlag: Nach Vernehmung von RKI-Chef sieht Gericht Verfassungswidrigkeit der Impfpflicht 05. September 2024

Das Abnicken des Corona-Narrativs in deutschen Gerichten könnte ein Ende haben: Das Verwaltungsgericht Osnabrück zweifelt die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht an. Als Grund gibt man nicht nur die RKI-Protokolle, sondern auch eine Vernehmung von RKI-Chef Lars Schaade an, die die Gesetzesbegründung in Zweifel ziehen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 erschüttern. (Quelle Report 24)